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Wissenswertes

Hier finden Sie die häufigsten Fragen und wissenswerte Antworten rund um die Arbeit des Sachverständigen:

1. Warum sollte man einen Kfz-Sachverständigen konsultieren?

Die Arbeitsbereiche eines Sachverständigen sind breit gefächert.

Neben der Schadensfeststellung nach einem Unfall, der Unfallrekonstruktion und der Beweissicherung bei einem strittigen Unfallhergang erstreckt sich unsere Arbeit auch auf die Bereiche der Kfz-Gutachten.

Hier bieten Kfz-Sachverständige beispielsweise Oldtimergutachten, Fahrzeugbewertungen für Wertgutachten oder technische Gutachten, zum Beispiel für den Gebrauchtwagenkauf.

2. Wer kommt für die Kosten des Gutachters im Schadensfall auf?

Im Falle eines Unfalls trägt grundsätzlich der Unfallverursacher oder dessen Haftpflichtversicherung die Kosten für die Beauftragung eines Kfz-Sachverständigen.

Denn auch die Kosten für ein Gutachten zählen nach ständiger Rechtsprechung des BGHs zu dem zu ersetzenden Schaden.

3. Gibt es Ausnahmen von dieser Kostenübernahme?

Liegt der Unfallschaden für einen Laien ersichtlich unter 700 Euro, kann die Beauftragung eines Gutachters entbehrlich sein, denn in diesem Fall kommt die Versicherung in der Regel nicht für den Gutachter auf.

4. Reicht die Beauftragung eines Gutachters durch den Unfallgegner nicht aus?

Insbesondere der Geschädigte ist gut beraten, wenn er auf die Beauftragung eines Sachverständigen besteht. Denn der Gutachter des Unfallverursachers arbeitet schließlich bei der Versicherung, die den Schaden letztlich zu bezahlen hat.

Darum sollten Sie als Geschädigter einen unabhängigen Sachverständigen Ihres Vertrauens neben der Ermittlung des Unfallschadens auch mit der Feststellung der Wertminderung und des Nutzungsausfalls beauftragen.

5. Woran erkennt man einen qualifizierten Sachverständigen?

Bei der Beauftragung eines Sachverständigen sollte man darauf achten, dass dieser ein Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und ebenso Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie beispielsweise im BVSK.

Über den Zentralruf des BVSK können zudem die Kontaktdaten eines qualifizierten Sachverständigen direkt vor Ort erfragt werden.

Außerdem ist die öffentliche Bestellung und Vereidigung  durch eine IHK oder Handwerkskammer ein guter Anhaltspunkt für die Qualifikation eines Sachverständigen.

6. Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschäden?

In diesen Fällen wird in der Regel ein eigener Gutachter der Versicherung beauftragt.

Sollte der Geschädigte damit nicht einverstanden sein, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines Sachverständigen-Verfahrens. In diesem beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens.

Die so erstellten Gutachten werden nochmals von einem dritten Gutachter bewertet.

Einige Rechtsschutzversicherer übernehmen die im Sachverständigen-Verfahren anfallenden Kosten.

Sprechen Sie uns für eine Auskunft in Ihrem speziellen Fall gerne an!

7. Ist bei einem kleinen Schaden ein Kostenvoranschlag der Reparaturwerkstatt nicht günstiger?

Häufig erleben Geschädigte, die sich nur auf einen Kostenvoranschlag verlassen, hinterher böse Überraschungen.

Ein Kostenvoranschlag hat weder eine beweissichernde Funktion noch enthält er Aussagen zur Wertminderung.

Zudem kann nur ein Sachverständiger zweifelsfrei feststellen, ob es sich tatsächlich nur um einen kleinen Schaden handelt, oder ob trotz eines kleinen Blechschadens auch tragende Teile beschädigt sind.

Mit der Beauftragung eines Sachverständigen geht der Unfallgeschädigte in jedem Fall auf Nummer sicher!

8. Wie teuer ist ein Kfz-Sachverständigengutachten?

Die Mitglieder des BVSK rechnen zum größten Teil auf der Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Diese Art der Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden ein Gutachten bezahlbar bleibt.

So liegt zum Beispiel der Gutachten-Preis bei einem Schadensfall von 2.500 EUR je nach Aufwand und regionalen Bestimmungen bei etwa 300 – 350 EUR, wobei entstehende Nebenkosten wie Porto, Anfahrt-Kosten usw. gesondert berechnet werden.

Der Preis für eine Gebrauchtwagenschätzung liegt bei etwa 50 – 120 EUR.

Ein geringer Preis für hohe Sicherheit!

9. Was kann man gegen unseriöse Kfz-Sachverständige tun?

Dass es wie in jedem anderen Beruf auch bei den Kfz-Sachverständigen schwarze Schafe gibt, ist sicherlich unbestritten. Dies wird im Fall der Sachverständigen vor allem dadurch begünstigt, dass es hier kein gesetzliches Berufsbild gibt.

Darum gehen Berufsverbände wie beispielsweise der BVSK mit großem Aufwand gegen unqualifizierte Sachverständige und Sachverständigen-Organisationen vor.

Auf welche Merkmale man bei der Wahl eines seriösen und qualifizierten Sachverständigen achten sollte, kann unter Punkt 5 nachgelesen werden.